Inhalt der Website: Nationale Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure (OdA-MM): Übergeordnete Organisation der Berufs- und Arbeitswelt Medizinscher Masseure im Gesundheitswesen der Schweiz. Mitwirkung bei der Gestaltung, Entwicklung und Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes (BBG), sowie Planung, Koordination, Betreuung und Überprüfung der Weiter- und Fortbildung
Stichworte: Organisation, Berufswelt, Arbeitswelt, Medizinscher Masseure, Gesundheitswesen, Schweiz, Weiterbildung, Fortbildung, medizinisch-therapeutischen Bereich, Therapie
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Häufig gestellte Fragen
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Die Schulen (Lehrkräfte, Räumlichkeiten, Budget) können nicht bewertet werden. Genauso wenig wird die Durchführung der Kurse (Frontalunterricht, Gruppenarbeit, Selbststudium) geregelt. Die Qualitätssicherungskommission bewertet die Themeninhalte, die zu den Modulabschlüssen führen in so fern, als dass sie die Absolventen der Vorbereitungskurse inhaltlich optimal auf die Berufsprüfung vorbereiten.
Die Anbieteridentifikation gewährleistet, dass ein Kandidat mit den erfolgreich absolvierten Modulabschlüssen eines akkreditierten Ausbildungsanbieters optimal auf die Zulassung der Berufsprüfung vorbereitet wird.
Nein, die Anbieteridentifikation ist fakultativ. Sie dient lediglich als Orientierungshilfe für Kandidaten und spätere Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Sie gibt dem Student die Sicherheit ein adäquates Ausbildungsprogramm zu absolvieren, um den Anforderungen der Berufsprüfung gerecht zu werden und diese auch zu bestehen.
Die OdA MM gibt keinen Rahmenlehrplan vor. Jeder Ausbildungsanbieter soll die Möglichkeit haben, die Inhalte der Ausbildung selbst festzulegen. Der eigene Charakter der Ausbildungsanbieter soll nicht verloren gehen. Daher ist eine Anbieteridentifikation empfehlenswert.
Eine grobe Beschreibung der Module bietet die Wegleitung zur Prüfungsordnung vom 19.06.09. Die Organisation der Module (Aufteilung Theorie, Praxis, Selbststudium) ist von den Ausbildungsanbietern selbst zu definieren.
Nein, ein Ausbildungsanbieter kann auch einzelne Module anbieten. Es stellt sich jedoch die Frage wer, wo, wann die übrigen Module, vor allem das klinische Praktikum anbietet, da letzteres durch die Ausbildungsanbieter begleitet werden muss.
Ja, es können auch einzelne Module einer Schule akkreditiert werden.
Nur Modul 8 (Praktikum) ist zeitlich geregelt. Für die anderen 7 gibt es keine zeitliche Regelung.
Nein! Das klinische Praktikum findet an einem anerkannten Praktikumsplatz mit systematischer Supervision, Bewertung, periodischer Überprüfung inkl. Beurteilungsgespräch und abschliessendem Praktikumsbericht statt (siehe Anhang 2 zur Wegleitung, in Wegleitung S. 19). Das Praktikum ist Bedingung zur Zulassung der Kandidaten zur Berufsprüfung. Bei den bisher von der OdA MM akkreditierten Schulen ist das klinische Praktikum integrierter Bestandteil der Ausbildung (Modul 8) und wird von dem Ausbildungsanbieter zugeteilt und überwacht. Der Ausbildungsanbieter ist für den Nachweis und die entsprechende Qualifikation verantwortlich, denn das klinische Praktikum muss unter Supervision erfolgen.
Das Praktikum muss mindestens 6 Monate zu 100% dauern oder in Teilzeit entsprechend länger.
In der Regel: Ja, es ist nur ein klinisches Praktikum von 6 Monaten vorgeschrieben. Bisher anerkannte Ausbildungsanbieter bieten zusätzlich als interne Qualifikation entsprechende Vorbereitungspraktika an.
Die periodischen Überprüfungen beinhalten die Beurteilung von mindestens 3 Patientenbehandlungen durch die Praktikumsverantwortlichen und dauern gesamthaft 3 Stunden (siehe Anhang 2 zur Wegleitung, in Wegleitung S. 19). Die periodische Überprüfung hängt vom Ausbildungsanbieter ab und davon, welche Vereinbarungen mit der Praktikumsinstitution getroffen wurden. Die Überprüfung kann durch die Ausbildungsanbieter in Zusammenarbeit mit dem Betreuer / dem Team vor Ort am Praktikumsplatz durchgeführt werden.
Das klinische Praktikum definiert sich durch die Anzahl der kranken Patienten im Verhältnis zu Behandlungen an Gesunden. Die Anzahl der Patienten wird von der QSK der OdA MM nicht festgelegt. Es obliegt den Schulen kompetent Med. Masseure auszubilden.